Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in einer öffentlichen Krankenanstalt für Geisteskrankheiten angeordnet. Aufgrund einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz hat diese vorläufige Anhaltung aus dem Haftgrund der Tatb... mehr lesen...
Begründung: Die am 3.11.1969 geborene Christina S***** hat am 16.9.1997 bei einem Verkehrsunfall ein Polytrauma mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma samt Kontusionsblutungen und Frontalinfarkten erlitten. Sie liegt seither im Koma im Landeskrankenhaus K***** und ist daher zu keiner Willensäußerung fähig. Erst im Zuge der im Krankenhaus durchgeführten Untersuchungen trat zutage, daß Christina S***** schwanger ist. Bei einer Ultraschalluntersuchung am 15.10.1997 war sie in der 1... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.März 1965 geborene Renate G***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 7.Dezember 1983, P 25/67-101, wegen Geistesschwäche beschränkt entmündigt. Gemäß Art X Pkt. 3 des Bundesgesetzes vom 2.Februar 1983 über die Sachwalterschaft für behinderte Personen, BGBl. Nr. 136, steht Renate G***** nun einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (= für alle Angelegenheiten) bestellt wurde, wobei sie jedoch die Handlungsfähigkeit ... mehr lesen...
Der Vater und Beistand der am 22. Dezember 1952 geborenen, wegen Geistesschwäche beschränkt entmundigten Pflegebefohlenen beantragte, zur Durchführung einer Sterilisation der Kurandin die allenfalls erforderliche pflegschaftsbehördliche Zustimmung zu erteilen. Das Erstgericht wies den Antrag ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Beide Vorinstanzen sind auf Grund der Vernehmung der Pflegebefohlenen und deren Eltern sowie eingeholter Sachverständigengutachten von folgendem Sachverhalt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §21ABGB §151 Abs1ABGB §216ABGB §282 AABGB §865EntmO §4 Abs1StGB §90 Abs2
Rechtssatz: Die Einwilligung eines Pflegebefohlenen (hier: Entmündigten) in seine Sterilisation kann durch den gesetzlichen Vertreter ersetzt werden, wenn der Pflegebefohlene zu einer Willenserklärung hierüber unfähig ist. (Zumindest) Der Kurator bedarf hiezu der Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes. Der Eingriff kann nur unter besonderen Umständen gerechtferti... mehr lesen...