Rechtssatz: "Mutwillig" handelt nach dem Sprachgebrauch derjenige, welcher für seine Handlungen keine Rechtfertigung vorbringen kann. Wenn der Beschuldigte angesichts mehrfacher erfolgloser Versuche seitens der Gemeinde den Mißstand - eine belästigende Katze auf der Liegenschaft des Beschuldigten, welche überdies Menschen gegenüber ein auffällig aggressives Verhalten zeigte - abzustellen es als nicht rechtswidrig bewertet hat, die Katze selbst zu töten, ist ihm ein Bewertungsirrtum im Sinn... mehr lesen...