Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im gerichtlichen Verfahren die Übertretung des § 88 Abs. 1 StGB angelastet und nicht des § 88 Abs. 3 iVm § 81 Z 2 StGB ist klar, dass als Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens nur die Körperverletzung als Ursache des Unfalles herangezogen wurde und in keiner Weise das Lenken des Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand. Es liegt daher kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vor, da im gerichtlichen Verfahren das Lenken im alkohol... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, vom 16.1.2002 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 24.6.2000 um 08:50 Uhr in Wien, S-gasse, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-82 das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,41 mg Alkohol/pro 1 Liter Atemluft) gelenkt. Der Bw habe dadurch § 5 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) iVm § 99 Abs 1b StVO 1960 verletzt. Wegen dieser Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 34 Abs 2 StPO beinhaltet eine Durchbrechung des an sich gemäß § 34 Abs 1 StPO vorherrschenden Legalitätsprinzips und erteilt den Strafverfolgungsbehörden nur eine rein interne Ermächtigung, in gewissen, in den in der bezogenen Gesetzesstelle vorgesehenen Fällen von der Verfolgung strafbarer Handlungen abzusehen (siehe Mayerhofer-Rieder, StPO, 3. Auflage, Anmerkung 1 zu § 34). Der Staatsanwalt kann, wenn dem Beschuldigten mehrere Taten zur Last liegen, von ... mehr lesen...