Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer, der zum Tatzeitpunkt im Juli 1996 18 Jahre alt war, lenkte einen Pkw, kam dabei in einer langgezogenen Rechtskurve links von der Fahrbahn ab und prallte an einen Baum, wobei er sich leicht verletzte. Die Untersuchung der ihm in der Folge im Krankenhaus abgenommenen Blutprobe ergab einen Alkoholisierungsgrad zum Unfallzeitpunkt von 1,63 Promille. Sein Beifahrer erlitt bei diesem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen, daß er noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer, der zum Tatzeitpunkt im Juli 1996 18 Jahre alt war, lenkte einen Pkw, kam dabei in einer langgezogenen Rechtskurve links von der Fahrbahn ab und prallte an einen Baum, wobei er sich leicht verletzte. Die Untersuchung der ihm in der Folge im Krankenhaus abgenommenen Blutprobe ergab einen Alkoholisierungsgrad zum Unfallzeitpunkt von 1,63 Promille. Sein Beifahrer erlitt bei diesem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen, daß er noch... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK 7. ZP Art4EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienStGB §81 Z2StVO 1960 §5 Abs1 iVm §99 Abs1 litaVfGG §67VStG §51eVStG §67g
Leitsatz: Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbotes durch Verhängung einer
Verwaltungsstrafe wegen Lenkens eines Kraftfahrzeugs in
alkoholisiertem Zustand trotz strafgerichtlichen Freispruchs vom
Vorwurf der fahrlässigen Tötu... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: EMRK 7. ZP Art4EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienStGB §81 Z2StVO 1960 §5 Abs1 iVm §99 Abs1 litaVfGG §67VStG §51eVStG §67g
Leitsatz: Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbotes durch Verhängung einer
Verwaltungsstrafe wegen Lenkens eines Kraftfahrzeugs in
alkoholisiertem Zustand trotz strafgerichtlichen Freispruchs vom
Vorwurf der fahrlässigen Tötu... mehr lesen...