Gründe: Der ***** 1953 geborene Willy Thomas Paul S***** wurde des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 27.November 1990 in Linz seine Lebensgefährtin Petra P***** vorsätzlich am Körper schwer verletzt, indem er ihr durch wuchtige Schläge einen zentralen Leberriß mit Blutungen im Bauchraum, eine 3 cm lange bis zum Schädeldach reichende Rißquetschwunde, Hämatome an den Ober- und Unterlidern, eine Blutunterlaufun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1961 geborene Angeklagte Andreas Markus S***-Ö***, geborener P*** (zu I/1. bis 3.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB; (zu I/4.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB; (zu II) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB; (zu III) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit a und b WaffG und (zu IV) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Februar 1965 geborene Landmaschinenmechanikerlehrling Johann A wurde des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.September 1981 im Gemeindegebiet Dorfbeuern als Lenker eines Kleinmotorrads auf der Berndorfer Landesstraße (von Lamprechtshausen kommend) fahrlässig den Tod des Georg D-C herbeigeführt, indem er eine für das eingeschaltete Abblendlicht wesentlich überhöhte Geschwindigkeit von 70-80 km/h einhielt und den di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 3.Februar 1962 geborene beschäftigungslose Ernst Karl A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. schuldig erkannt, weil er am 6.Februar 1983 in Schwaz seine Großmutter Anna B durch zwölf Messerstiche in die Brust-, Hals- und rechte Wangengegend vorsätzlich tötete. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 4, 5, 8 und ... mehr lesen...