Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuld- und Teilfreisprüche eines weiteren Angeklagten enthält, wurde Brahim E***** (zu 1.) des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG und (zu 2.) des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 erster und zweiter Fall und Abs 2 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuld- und Teilfreisprüche eines weiteren Angeklagten e... mehr lesen...