Mit Eingabe vom 18.1.1996, eingelangt bei der Erstbehörde am 24.1.1996, stellte Frau ES bei der Erstbehörde den Antrag auf Bestrafung von Herrn WB, weil dieser die Privatanklägerin am 29.12.1995 kurz nach 22.30 Uhr in Innsbruck, Müllerstraße 5, als "verlogene Drecksau" bezeichnete. Der Beschuldigte hat diese Äußerung nicht in Abrede gestellt. Er verweist auf ständige Probleme mit der Familie S, die in ihrer Wohnung ein Luftbefeuchtungsgerät betreibt. Dieses Gerät wird nach Darstellung des Bes... mehr lesen...