Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil der Einzelrichterin des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 6. Apri 2010 (ON 14) wurde Mag. Ulrike F***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie im November 2006 und im Jahr 2007 in St. N***** einen Bestandteil ihres Vermögens verheimlicht und dadurch die Befriedigung wenigstens eines ihrer Gläubiger zumindest geschmälert, indem sie Einnahmen aus der Vermietung ihrer ... mehr lesen...