Gründe: I./ Helmut J*** war mit Urteil des Kreisgerichts Wels vom 1. April 1985, GZ 16 Vr 1721/84-58 a, der Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB. und der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zugleich mit diesem Strafausspruch hatte das Schöffengericht die Unterbringung des Verurteilten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 2 StGB. angeordnet. Mit rechtskräftige... mehr lesen...
Norm: StGB §48 Abs2
Rechtssatz: Die verkürzte Probezeit nach § 48 Abs 2 erster Satz (zweiter Fall) StGB gilt ungeachtet dessen, daß darin auf "strafbare Handlungen" als Anlaßtaten abgestellt wird, auch für die bedingte Entlassung aus dem Vollzug von nach § 21 Abs 1 StGB angeordneten Anstaltseinweisungen. Entscheidungstexte 15 Os 9/89 Entscheidungstext OGH 31.01.1989 15 Os 9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten (in Rechtskraft erwachsenen) Beschluß wurde Johann S*** aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, in die er mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 30.April 1986, GZ 7 Vr 2557/85-50, gemäß § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen worden war, gemäß §§ 47 (Abs. 1 und Abs. 2), 48 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit in der Dauer von zehn Jahren bedingt entlassen. Rechtliche Beurteilung Die Besti... mehr lesen...