Gründe: Mit Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 18. März 2009, AZ 6 Bs 51/09i, wurde in der Strafsache gegen Markus S***** wegen des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und anderer strafbarer Handlungen der Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 13. Oktober 2008, GZ 22 Hv 100/07t-24, teilweise Folge gegeben, und - nach Aufhebung zweier Schuldsprüche und des Strafausspruchs - der Angeklagte in Ansehung der den beiden Schuldsprüch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert A und Sonja A des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG sowie anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und gemäß der zuvor bezeichneten Gesetzesstelle (unter Anwendung des § 28 StGB) zu Freiheitsstrafen sowie nach § 6 Abs 4 SuchtgiftG (unter Festsetzung von Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall der Uneinbringlichkeit) zu Geldstrafen verurteilt; gemäß § 43 Abs 1 StGB wurden die über Sonja A verhängten (beiden) Strafen bedingt n... mehr lesen...
Norm: StGB §44 Abs2StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Zur Abgrenzung von Nebenstrafen und sachbezogenen vorbeugenden Maßnahmen. Entscheidungstexte 10 Os 151/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 10 Os 151/80 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 52/8 = EvBl 1981/186 S 520 = RZ 1981/45 S 181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Dezember 1957 geborene Angeklagte Anton A des in insgesamt 6 Angriffen - einige Male als Beteiligter im Sinne der dritten Alternative des § 12 StGB. - begangenen, teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens nach § 6 Abs. 1 SuchtgiftG. und § 15 StGB. (Punkt A des Schuldspruchs) und des in vier Fällen verübten Vergehens nach § 9 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. (Punkt B) schuldig erkannt. Das Erstgericht verhängte über ihn hiefür nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11. April 1960 geborene Küchengehilfe Wolfgang A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 erstem Fall StGB. schuldig erkannt und zu einer - bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruches mißbrauchte der Angeklagte in Bruck an der Leitha unmündige Personen auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht, und zwar am 31. März 1979 den am 21. Dezember 1969 geborenen Christian B und... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §24 Abs1StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Eine bedingte Nachsicht der verhängten Strafe schließt jedenfalls die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB aus. Entscheidungstexte 12 Os 172/79 Entscheidungstext OGH 24.01.1980 12 Os 172/79 Veröff: EvBl 1980/172 S 496 = RZ 1980/52 S 225 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Teppichhändler Simon A, ein iranischer Staatsangehöriger, des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe sowie zu den Strafen des Verfalls und des Wertersatzes verurteilt, weil er in den Jahren 1970 bis 1974 in Salzburg vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juli 1930 geborene Teppichhändler Abbas A - ein iranischer Staatsangehöriger - des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A des Urteilssatzes), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 17 Abs. 1 Z 4 (und Abs. 2) AußenhandelsG (Punkt C/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der iranische Staatsangehörige und Teppichhändler Abolfazl A des Finanzvergehens nach den § 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in den Jahren 1972 bis 1974 in Salzburg als Geschäftsführer der 'A***' Export-Import Perserteppich Teheran Gesellschaft m.b.H. (vormals 'A***' Export, Import Gesellschaft m.b.H.) vorsätzlich und gewerbsmäßig unter Verletzung der abgabenre... mehr lesen...
Norm: FinStrG §26 Abs1 Satz2StGB §44 Abs2StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ausschluß der bedingten Nachsicht im § 26 Abs 1 zweiter Satz FinStrG, der auch der Rechtslage der §§ 44 Abs 2, 45 Abs 2 StGB entspricht. Entscheidungstexte 11 Os 172/77 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 11 Os 172/77 12 Os ... mehr lesen...
Norm: SGG aF §12 FStGB §26StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Eine bedingte Nachsicht des (der Einziehung nach § 26 StGB gleichkommenden) Verfalls nach § 6 Abs 3 SGG oder der an seine Stelle tretenden Geldstrafe nach § 6 Abs 4 SGG ist durch die zwingende Bestimmung des § 45 Abs 2 StGB ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 98/75 Entscheidungstext OGH 10.09.1976 11 Os 98/75 ... mehr lesen...