Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Juli 2003 in Neukirchen an der Vöckla an der am 16. Februar 1994 geborenen Isabella H*****, somit an einer unmündigen Person, dadu... mehr lesen...
Gründe: Mit den angefochtenen - gegen Dieter M***** und Hannes G***** einerseits (ON 265) und Christian G***** und Anton M***** andererseits (ON 258) getrennt ergangenen - Urteilen wurden diese Angeklagten des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG, Hannes G***** und Anton M***** als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB sowie Dieter M***** und Hannes G***** der Vergehen nach § 50 Abs 1 Z 1 und 5 WaffG, Dieter M***** auch nach §§ 50 Abs 1 Z 4 WaffG, 36 A... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 31. März 1999, GZ 7 Vr 239/99-33, wurde Jaroslav D***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt und unter Anrechnung der seit 1. Februar 1999 andauernden Untersuchungshaft zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einen Strafteil (die Strafhälfte) von zweieinhalb Jahren sah das Schöffengericht gemäß §§ 41 Abs 3, 43a Abs 3 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nach... mehr lesen...
Norm: StGB §41 Abs1StGB §41 Abs3
Rechtssatz: Im Rahmen außerordentlicher Strafmilderung gemäß § 41 StGB setzt die Anwendung des Absatzes 3 zwingend voraus, dass die ausgesprochene Freiheitsstrafe gemäß dem ersten Absatz dieser Gesetzesbestimmung das gesetzliche Mindestmaß unterschreitet. Entscheidungstexte 12 Os 122/99 Entscheidungstext OGH 25.11.1999 12 Os 122/99 ... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §3fStGB §41 Abs1
Rechtssatz: Bei der aktuellen Sachkonstellation, insbesondere der von einschlägiger Aggressionsbereitschaft geprägten Täterpersönlichkeit und der durch das Ziel, derzeit in Deutschland aktuelle radikale Exzesse auch in Österreich herbeizuführen, gekennzeichneten Tatbestandsverwirklichung ist die Annahme eines beträchtlichen Überwiegens der Milderungsgründe und der begründeten Aussicht, der Täter werde keine weite... mehr lesen...
Gründe: Die am 23.August 1952 geborene frühere Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark Elisabeth Z*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie von Juni 1988 bis 24. Jänner 1989 als im Postamt Graz-Puntigam tätige Kartiererin mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf bestimmungsgemäße Beförderung von Briefsendungen zu schädigen, ihre Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der... mehr lesen...
Norm: StGB §41 Abs1
Rechtssatz: Ungeachtet des Wortlautes des § 41 Abs 1 StGB können die Voraussetzungen für eine außerordentlichen Strafmilderung auch dann gegeben sein, wenn überhaupt keine Erschwerungsgründe vorliegen. Entscheidungstexte 15 Os 129/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 15 Os 129/87 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1931 geborene Postbeamte Hans A wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt, weil er am 28. September 1981 in Wien Karl B (richtig: C) durch Versetzen eines Herzstichs (mit einem Messer von 15 cm Klingenlänge) eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt hat, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hatte. Diesen Schuldspruch bekämpft Hans A mit einer auf § ... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Juli 1952 geborene beschäftigungslose Siegfried A, der am 24. Oktober 1961 geborene beschäftigungslose Walter A und der am 12. Oktober 1963 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Bauhilfsarbeiter Rudolf C wurden des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB. (A), Siegfried A überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG. (B) schuldig erkannt. Zum Urteilsfaktum A wird den Angeklagten angelastet, sie haben am ... mehr lesen...