Begründung: 1.1. Der Abs2 des unter der Überschrift "Übergangsbestimmungen" stehenden §323 des Strafgesetzbuches - StGB, BGBl. Nr. 60/1974, hat folgenden Wortlaut: "(2) Dieses Bundesgesetz ist in Strafsachen nicht anzuwenden, in denen vor seinem Inkrafttreten das Urteil in erster Instanz gefällt worden ist. Nach Aufhebung eines solchen Urteiles infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung oder Wiederaufnahme des Strafverfahrens oder eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §... mehr lesen...
Index: 24 Strafrecht24/02 Jugendgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragJGG ArtIX Abs1StGB §323 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von
Übergangsbestimmungen des StGB und des JGG mangels unmittelbarer
Betroffenheit des Antragstellers und infolge Zumutbarkeit des
gerichtlichen Rechtsweges
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §323 A... mehr lesen...