Norm: StGB §65 Abs1 Z2StGB §321
Rechtssatz: Die österreichische Gerichtsbarkeit zur Verfolgung eines bosnischen Staatsangehörigen wegen Völkermord, Mord und Brandstiftung ist gegeben, wenn dessen Auslieferung an den Tatortstaat Bosnien-Herzegowina mangels funktionierenden Rechtshilfeverkehrs mit den dortigen Justizbehörden nicht möglich ist. Entscheidungstexte 15 Os 99/94 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, BGBl 1958/91 ArtVIKonvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, BGBl 1958/91 ArtVIIStGB §65 Abs1 Z2StGB §321
Rechtssatz: Art VI der Genozid-Konvention, wonach Personen, denen Völkermord oder eine sonstige der in Art III angeführten Handlungen zur Last gelegt wird, vor ein zuständiges Gericht des Staates, in dessen Gebiet die Handlung begangen worden ist, oder ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B15StGB §321
Rechtssatz: Gewalttaten gegen unbewaffnete Zivilpersonen können durch kein "Kriegsrecht" gerechtfertigt werden (Bosnien-Herzegowina). Entscheidungstexte 15 Os 99/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 15 Os 99/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0089815 Do... mehr lesen...