Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Disziplinarbeschuldigte steht als Beamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur LPD XXXX . Am 07.02.2019 wurde eine Disziplinaranzeige die Disziplinarbeschuldigte betreffend erstattet. Mit Bescheid der LPD XXXX vom 22.03.2019 wurde gemäß § 131 BDG iVm § 91 Abs. 1 Z 1 BDG (eigentlich § 92 Abs. 1 Z 1 BDG) über die Disziplinarbeschuldigte ein Verweis ausgesprochen. Dagegen wurde von der stv. Disziplinaranwältin frist... mehr lesen...