Begründung: I. 1. Beim Landesgericht Linz ist ein Verfahren über die Anordnung der Vollstreckung der in einem näher bezeichneten Strafurteil über S. J. verhängten Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen (die für die primär ausgesprochene, uneinbringlich gewordene Geldstrafe festgesetzt wurde) anhängig. In diesem Verfahren hat das antragstellende Gericht nach seiner Darstellung den Erlass der Bundesministerin für Justiz vom 20. Februar 2006, Z BMJ-L311.007/0005-II 1/2006, JABl. 20... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandStGB §31aStPO §410Erlass der Bundesministerin für Justiz vom 20.02.06 zum Modellversuch "Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafe"
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Gerichtes auf Aufhebung einesErlasses zum Modellversuch "Gemeinnützige Leistungen stattErsatzfreiheitsstrafe" mangels Verordnungscharakters derangefochtenen Enun... mehr lesen...