Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Klaus K***** des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 18. November 2002 in Kufstein mit dem Vorsatz, dadurch den Staat in seinem konkreten Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, die Gendameriebeamten RI Franz P***** und RI Johann E***** durch das zweimalige Ersuchen, von einer Anzeigeerstattung wegen einer Verwaltungsübertretung nach § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 33-jährige Rudolf A des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach § 15 (12 zweiter Fall), 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.April 1983 in Elsbethen dadurch, daß er den gegen ihn wegen Lenkens eines Kraftfahrzeugs in alkoholisiertem Zustand einschreitenden Gendarmeriebeamten Johann B und Kurt C wiederholt und mit Nachdruck (wobei er seine Brieftasche zückte) zunächst 500 S und spä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. Jänner 1949 geborene Kaufmann Dr. Manfred A des Verbrechens des versuchten Mißbrauches der Amtsgewalt, begangen als Beteiligter, nach den § 15, 12 (2. Fall), 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 19. Februar 1978 um 2 Uhr 45 in Wien seinen Entschluß, den Polizeiinspektor Albert B durch das Anbot, er werde sich erkenntlich zeigen, wenn er (B) ihn wegen eines anderen Deliktes und nicht wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges im... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Fahrverkäufer Karl A des Verbrechens des versuchten Mißbrauchs der Amtsgewalt (richtig: des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt) nach § 15 (12), 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, am 4. Juni 1977 in Villach mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf Verfolgung von verwaltungsbehördlich strafbaren Rechtsbrüchen zu schädigen, die Sicherheitswachebeamt... mehr lesen...
Norm: StGB §302StGB §307StGB §308VStG §21VStG §50
Rechtssatz: Das an einen Gendarmeriebeamten gerichtete Begehren, eine Anzeige "fallen zu lassen" und stattdessen mit einer Ermahnung vorzugehen, ist noch keine versuchte Verleitung zum Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn die Verhängung einer Organstrafverfügung beziehungsweise die Ergreifung einer Maßnahme nach § 21 Abs 2 VStG zulässig sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...