Norm
StGB §302Rechtssatz
Das an einen Gendarmeriebeamten gerichtete Begehren, eine Anzeige "fallen zu lassen" und stattdessen mit einer Ermahnung vorzugehen, ist noch keine versuchte Verleitung zum Mißbrauch der Amtsgewalt, wenn die Verhängung einer Organstrafverfügung beziehungsweise die Ergreifung einer Maßnahme nach § 21 Abs 2 VStG zulässig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0082091Dokumentnummer
JJR_19750131_OGH0002_0090OS00134_7400000_001