Der Landeshauptmann von Wien entzog dem Beschwerdeführer mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 9. Dezember 1997 gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die am 15. Mai 1996 für die Gruppen A1 und B erteilte Lenkerberechtigung und verfügte gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967, dass dem Beschwerdeführer (beginnend am 30. September 1997 und endend am 30. September 1999) für die Dauer von zwei Jahren, und zwar ohne Einrechnung von Haftzeiten, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begrü... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §129 Z1;StGB §130;StGB §146;StGB §15;StGB §299 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet ein, er sei unbescholten, es habe sich bei der von der belangten Behörde herangezogenen Verurteilung um seine erste Verurteilung gehandelt. In Übereinstimmung mit diesem Vorbringen geht ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §129 Z1;StGB §130;StGB §146;StGB §15;StGB §299 Abs1;
Rechtssatz: Ob das jeweilige Delikt (hier: Delikte nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1, 130 vierter Fall, 15, 299 Abs. 1 und 146 StGB) tatsächlich unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges begangen wurde, ist für die Beurt... mehr lesen...