Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas K*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 (im Tenor irrig: Abs 1 und Abs 2; vgl ÖJZ-LSK 1985/12) schuldig erkannt, weil er am 3.April 1984 in Zell am Ziller vor dem dortigen Bezirksgericht in der unter dem AZ C 89/84 anhängig gewesenen Rechtssache als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptung, er habe mit Haschisch nie etwas zu tun gehabt, falsch ausgesagt und diese Au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adalbert R*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 13.Juli 1978 in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien in der Strafsache gegen Nikolaus SCH*** wegen §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 27 d Vr 3158/78, als Zeuge bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptungen: "Mir ist Paul H*** vollständig unbekannt. Wenn er behauptet, der SCH*** sei in meiner ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 6.August 1954 geborene Tierärztin Dr. Lilly A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 17.Juli 1981 in Ried in Innkreis vor dem dortigen Kreisgericht in der Rechtssache Stefan B gegen Erna B wegen Ehescheidung (3 Cg 200/81) als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptungen Stefan B habe sich Ende Juni oder Anfang Juli 1981 in Schärding nur ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria Magdalena B, verehelichte A, des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in der Rechtssache AZ. C 185/75 des Bezirksgerichtes Telfs vor diesem Gericht als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagte, und zwar 1.) am 11.Dezember 1975 unter Eid durch die Behauptung: 'Der Geschlechtsverkehr mit Willi C wurde... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §290 Abs3
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 10 Abs 2 StGB über Straffreiheit bzw Bestrafung bloß wegen fahrlässiger Begehung bei Vorliegen eines Putativnotstands gilt auch beim Aussagenotstand als einem Sonderfall der Unzumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens. Entscheidungstexte 13 Os 115/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 115/77 Veröff: SSt 48/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §290 Abs3
Rechtssatz: Im Rahmen des § 290 Abs 3 StGB ist eine (subjektive) Abwägung der Interessen der durch eine wahrheitswidrige Aussage benachteiligten Personen mit jenen des Angeklagten vorzunehmen. Entscheidungstexte 13 Os 32/77 Entscheidungstext OGH 30.03.1977 13 Os 32/77 Veröff: ÖJZ-LSK 1977/215 13 Os 122/78 ... mehr lesen...