Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Dezember 1959 geborene Hilfsarbeiter Tichomir A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 und 106 Abs. 1 Z. 6 (richtig: Z. 1) StGB. sowie des Vergehens der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12, 15 und 288 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, Ende Februar 1980 in Bregenz 1. Sibylle B durch die Ankündigung, falls sie bei ihrer zeugenschaftlichen Einve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Juni 1953 geborene Hilfsarbeiter (und derzeitige Strafgefangene) Herbert A 1.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und 2. des (damit in Tateinheit verwirklichten) Vergehens der versuchten (Beteiligung an der) falschen Beweisaussage vor Gericht nach §§ 12, 15, 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er Ende Oktober 1979 in Leibnitz vorsätzlich versuchte,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Hilfsarbeiter Otto Heinrich A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (Punkt 1. des Schuldspruchs), des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB (Punkt 2. des Schuldspruchs), des Vergehens der versuchten falschen Beweisaussage vor Gericht als Beteiligter nach §§ 12 erster Fall (richtig: zweiter Fall), 15, 288 Abs. 1 StGB (Punkt 3. des Schuldspruchs) und des Vergehens der falschen Bew... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs1StGB §289
Rechtssatz: Dem Begriff der Förmlichkeit der Zeugenvernehmung im Sinne des § 289 StGB, welcher keineswegs die Ermahnung des Zeugen zur Wahrheit voraussetzt, entspricht jede sich auf die Sache (und nicht bloß auf die persönlichen Verhältnisse des Befragten) beziehende, durch einen Organwalter einer Verwaltungsbehörde vorgenommene, nicht bloß informative Befragung eines Zeugen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 17.Juni 1946 geborene, zuletzt als Hilfsarbeiter tätig gewesene Rudolf A der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB (Punkt A/1. des Urteilssatzes), der Zuhälterei nach dem § 216 StGB (Punkt A/2.), der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB (Punkt A/3. und C/1.) und der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde als Beteiligter nach den §§ 12, 289 StGB (Punkt C/2.) schuldig erkannt und zu einer Fre... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §288StGB §289
Rechtssatz: Gewaltsames Bestimmen zur falschen Aussage begründet Idealkonkurrenz von § 105 StGB und § 289 (288) StGB (§ 12 StGB). Entscheidungstexte 11 Os 66/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 11 Os 66/79 Veröff: EvBl 1979/245 S 667 12 Os 117/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 12 ... mehr lesen...
Norm: StGB §289
Rechtssatz: (implicite) Idealkonkurrenz von § 289 StGB mit § 297 StGB bejaht. Entscheidungstexte 11 Os 46/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 11 Os 46/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096259 Dokumentnummer JJR_19790508_OGH0002_0110OS00046_7900000_003 mehr lesen...
Norm: EGVG ArtIXStGB §289
Rechtssatz: Falsche Angaben, die eine von einem Gendarmeriepostenkommando als "Auskunftsperson" vernommene Person macht, unterliegen nicht der Strafsanktion des Art IX EGVG (vgl auch SSt VII 14, X 12, XVII 99, ÖRZ 1956,28). Entscheidungstexte 8 Os 344/61 Entscheidungstext OGH 22.09.1961 8 Os 344/61 Veröff: EvBl 1962/43 S 48 = JBl 1962,212 (mit Glosse v... mehr lesen...