Norm: B-VG Art7 Abs1B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1StGB §288 Abs3 Fall1
Rechtssatz: Der Anregung, der OGH möge zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung des § 288 Abs 3 erster Fall StGB gemäß Art 140 Abs 1 B-VG den VfGH anrufen, mangelt es an jeglicher Fundierung; erscheint es doch angesichts der Bedeutung der parlamentarischen Untersuchungskompetenz durchaus gerechtfertigt, vor einem Gericht und vor einem parlamentarischen Unte... mehr lesen...