Begründung: 1. Mit ihren auf Art140 B-VG gestützten Anträgen begehren die Antragsteller die Aufhebung der Wortfolge "im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat" in §283 Abs1 des Strafgesetzbuches, BGBl. 60/1974, idF BGBl. I 762/1996; in eventu des §283 Abs1 des Strafgesetzbuches, BGBl. 60/1974, idF BGBl. I... mehr lesen...
Index: 24 Strafrecht24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGleichbehandlungsGStGB §283 Abs1VfGG §18, §62 Abs1
Leitsatz: Individualanträge auf teilweise Aufhebung des Verhetzungstatbestandesim Strafgesetzbuch wegen fehlenden Schutzes aufgrund ihrer sexuellenOrientierung diskriminierter Gruppen sowie von Bestimmungen desGleichbehandlungsgesetzes unzulässig; keine Beeinträchtigung derRechtsposition der Antragsteller... mehr lesen...