Entscheidungen zu § 283 StGB

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2012/9/20 G115/11

Begründung:               1. Die Einschreiter begehren die Bewilligung der Verfahrenshilfe zwecks Erhebung eines Individualantrages zur Durchführung eines "Normenkontrollverfahren[s] aufgrund zugelassener Verteidigungs- und Sicherheitsfolter betreffend Art3 und 13 EMRK in Bezug auf den erweiterten §283 StGB, weil in Österreich Folter unter Anwendung anderer Gesetze bereits anwendbar und straflos ist [...]".               In einer Beilage zum Verfahrenshilfeantrag führen die Eins... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.09.2012

RS Vfgh 2012/9/20 G115/11

Index: 24 STRAFRECHT24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGB §283ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Aussichtslosigkeit von Verfahrenshilfeanträgen zur Erhebung von Individualanträgen betreffend den Verhetzungstatbestand im Strafgesetzbuch mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller
Rechtssatz: Die Einschreiter begründen ihre An... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.09.2012

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