Begründung: 1. Die Einschreiter begehren die Bewilligung der Verfahrenshilfe zwecks Erhebung eines Individualantrages zur Durchführung eines "Normenkontrollverfahren[s] aufgrund zugelassener Verteidigungs- und Sicherheitsfolter betreffend Art3 und 13 EMRK in Bezug auf den erweiterten §283 StGB, weil in Österreich Folter unter Anwendung anderer Gesetze bereits anwendbar und straflos ist [...]". In einer Beilage zum Verfahrenshilfeantrag führen die Eins... mehr lesen...
Index: 24 STRAFRECHT24/01 Strafgesetzbuch
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGB §283ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Aussichtslosigkeit von Verfahrenshilfeanträgen zur Erhebung von Individualanträgen betreffend den Verhetzungstatbestand im Strafgesetzbuch mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller
Rechtssatz: Die Einschreiter begründen ihre An... mehr lesen...