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24 STRAFRECHTNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Aussichtslosigkeit von Verfahrenshilfeanträgen zur Erhebung von Individualanträgen betreffend den Verhetzungstatbestand im Strafgesetzbuch mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der AntragstellerRechtssatz
Die Einschreiter begründen ihre Antragslegitimation damit, dass jeder, der sich gegen Folter beschwert, wegen "innenpolitischer Instabilität oder sonstiger öffentlicher Notstände" nach §283 StGB belangt werden könne. Dieses Vorbringen ist aber von vornherein nicht geeignet, einen aktuellen und unmittelbaren Eingriff in die Rechtssphäre der Antragsteller darzutun.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Individualantrag, Strafrecht, VfGH / FormerfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2012:G115.2011Zuletzt aktualisiert am
31.10.2012