Begründung: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 7.11.1997, somit fristgerecht, eine "Beschwerde über Amtshandlung am 21.10.1997, P" ein, in welcher er folgendes vorbringt: "Am 21.10.1997 um ca 14.25 Uhr befand ich, Jürgen S, mich gemeinsam mit Frau Aglaja V und Frau Irene M, in der Bahnhofshalle P. Wir waren mit dem Verzehr einer Kebabsemmel beschäftigt und wurden dort Zeugen einer Amtshandlung. Ein Exekutivbeamter verwies zwei Männer, die im Eingang des Supermarktes "B" Platz genommen hatt... mehr lesen...