Entscheidungsgründe: I. 1.1. L S stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Seit 3.9.1987 war er wegen eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens vom Dienst suspendiert. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 3.4.1990, Hv 8/89, wurde er wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§146 und 147 Abs3 StGB und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §159 Abs1 Z2 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwe... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art138 Abs1 litaDVG §1, §2GehG 1956 §13aOö Statutargemeinden-BeamtenG §1, §2Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992 §64StGB §27 Abs1VfGG §46 Abs1VfGG §52
Leitsatz: Zulässigkeit eines Antrags auf Entscheidung eines negativen
Kompetenzkonfliktes zwischen Arbeits- und Sozialgericht bzw
Oberlandesgericht und dem Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz
bezüglich der Rückforderung zu Un... mehr lesen...