Begründung: 1.1. Im Wege eines durch einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als bestellter Verfahrenshelfer eingebrachten Schriftsatzes begehrt der Antragsteller mit näherer
Begründung: die Aufhebung der Wortfolge "ihrer Art nach" im §269 Abs4 StGB. Dieser Antrag ist zu G1388/95 protokolliert. 1.2. Im Wege eines selbstverfaßten, nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten, beim Verfassungsgerichtshof am 8. März 1996 eingelangten und zu G107/96 protokollier... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGB §269 Abs4, §270
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §269 Abs4 und des Eventualantrags auf Aufhebung des §270 Abs2 StGB mangels Legitimation; keine Erkennbarkeit einer aktuellen Beeinträchtigung des Antragstellers; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos... mehr lesen...