Gründe: Der am 8.Mai 1956 geborene Werkzeugmacher Franz A wurde des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z. 2 SuchtgiftG. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien, in Niederkreuzstetten und im Raum Wolkersdorf 1. zwischen Jänner 1977 und 3.Februar 1981 vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte, und zwar rund 4600 Gramm Haschisch, rund 150 Gramm Marihuana und eine geringere Anzahl LSDTrips (jeweils ... mehr lesen...