Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I), des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 und Abs 2 erster Satz StGB (II) und des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner M***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall S... mehr lesen...
Norm: StGB §258
Rechtssatz: Verwertbarkeit eines nach einem Selbsttötungsversuch des Angeklagten bei diesem sichergestellten Abschiedsschreiben. Veröff: NStZ 1995,79 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1994:RS0103936 Dokumentnummer JJR_19941012_AUSL000_003STR00341_9400000_002 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf L*** (zu I.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, (zu III.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, (zu IV.) des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, (zu V.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, und (zu VI.) des Vergehens der Fä... mehr lesen...
Gründe: Ernst E*** und Johann S*** wurden des Verbrechens des schweren Betrugs, und zwar jener nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 3 StGB. und dieser nach §§ 146, 147 Abs. 3 (in der Beteiligungsform des dritten Falls des § 12) StGB. schuldig erkannt. Das Erstgericht nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen an: Ernst E*** erlitt am 7.September 1980 einen Verkehrsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde und in dessen Folge er neuneinhalb Monate arbeitsunfähig war. Mit dem Vorsatz unre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Rechtsanwalt DDr. Rolf Rüdiger A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB sowie der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs. 2 StGB und der Bauunternehmer Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried B des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolge hatte sich die Geschäftsf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Jänner 1955 geborene Franz Arthur A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit ab Mai 1979 bis November 1979 während seiner Anhaltung in der Strafvollzugsanstalt Garsten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Mithäftling Otto B durch die unter Benützung gefälschter (nachgemachter) Briefe erfolgte Vorspiegelung (der Vermittlung) einer Korrespo... mehr lesen...
Norm: StGB §147StGB §258StGB §293StGB §295
Rechtssatz: Beweismittel ist (außer Urkunden im Sinne des § 74 Z 7 StGB) alles, was dazu dienen kann, von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache zu überzeugen; unbeglaubigte Fotokopien einer Urkunde fallen darunter. Entscheidungstexte 9 Os 132/75 Entscheidungstext OGH 08.04.1976 9 Os 132/75 Veröff: SSt 47/22 = EvBl 1976/276 S 632 ... mehr lesen...