Norm: StGB §242 Abs1StGB §250StGB §251
Rechtssatz: Tatbildlich ist (von einer Gebietsabtrennung abgesehen) eine gewaltsame - zumindest faktische - Änderung grundlegender Bestimmungen der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslandes. Die bloße (wenn auch gewaltsame) Hinderung der Bundesregierung oder von Landesregierungen oder einzelner ihrer Mitglieder, ihre Befugnisse auszuüben, ist - wenn sie ohne Intention einer Verfassungsänderung erfolgt ... mehr lesen...
Gründe: Mohamed M***** wurde einer ungenannt gebliebenen Zahl von Verbrechen der terroristischen Vereinigung nach § 278b Abs 2 StGB (I/A), (trotz der neben allen zu I/A genannten Taten weitere erfassenden und mehrheitlich bejahten Hauptfrage 2 nur) eines Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a zweiter Fall StGB (I/B), eines Verbrechens der Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltung... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §106 Abs1 Z1StGB §250
Rechtssatz: § 250 StGB verdrängt nicht die nach § 106 Abs 1 Z 1 erster und achter Fall StGB qualifizierte, tateinheitlich begangene (hier: versuchte) Nötigung infolge Spezialität. Entscheidungstexte 13 Os 83/08t Entscheidungstext OGH 27.08.2008 13 Os 83/08t European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Mag. Dr. Hans S***** (richtig:) mehrerer Verbrechen der versuchten Nötigung von Mitgliedern eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes oder des Obersten Gerichtshofes oder des Präsidenten oder des Vizepräsidenten des Rechnungshofes nach §§ 15, 251 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Gesc... mehr lesen...
Norm: StGB §249StGB §250StGB §251StPO §238StPO §258StPO §281 Abs1 Z4StPO §281 Abs1 Z5StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z11a
Rechtssatz: Verfahrensergebnisse zum Kreis der Befugnisse des Bundespräsidenten, eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, einer Regierung, der Höchstgerichte und des Präsidenten sowie des Vizepräsidenten des Rechnungshofes betreffen Rechtsfragen, nichts Tatsächliches. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich A des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 29. August 1979 in Hard durch die an die Gendarmen Reinhold B, Josef C und Gerhard D gerichtete Äußerung, er werde noch weitere Kollegen holen, um den Posten zu stürmen, eine Behörde durch Drohung mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar an der Fortsetzung der Verhaftung (gemeint: an der weiteren... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §250
Rechtssatz: "Drohung mit Gewalt" - Spezieller Fall gefährlicher Drohung im Sinne des § 74 Z 5 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 40/76 Entscheidungstext OGH 26.04.1976 12 Os 40/76 10 Os 133/80 Entscheidungstext OGH 21.07.1981 10 Os 133/80 Beisatz: Hier: Zu § 269 Abs 1, zweiter Deliktsfall, StGB.... mehr lesen...