Gründe: Gerd H*** wurde, folgend dem Wahrspruch der Geschwornen, des Vergehens der Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole nach § 248 Abs 2 StGB. schuldig erkannt, weil er im Jahr 1981 durch die in seinem Buch "Lüge, wo ist dein Sieg - Dichtung eines österreichischen Dissidenten" abgedruckten Textstellen: "Selbst die Hymne des Staates ist bestellt und erlogen" und "Besser als eure Bundeshymne ist jeder Fluch" auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wur... mehr lesen...
Norm: StGB §248 Abs2StGG Art17aStPO §313 B
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich der Angeklagte als "Dichter" bezeichnet, indiziert noch kein künstlerisches Schaffen in bezug auf - nach § 248 Abs 2 StGB - inkriminierte Textstellen eines Buchs, das infolge seiner vorwiegenden Tendenz nicht als Kunstwerk, sondern als ein Instrument der politischen Agitation zu beurteilen ist, und gibt demnach kein Tatsachensubstrat für eine Zusatzfrage nach dem Recht... mehr lesen...
Norm: StGB §248 Abs2
Rechtssatz: § 243 Abs 2 StGB zählt zu den geschützten Staatssymbolen ausdrücklich die Bundeshymne. Auf welche Art und Weise ein bestimmter Text samt Melodie zur Hymne geworden ist, ist strafrechtlich ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 121/87 Entscheidungstext OGH 21.01.1988 13 Os 121/87 Veröff: SSt 59/4 = EvBl 1988/87 S 406 = RZ 1988/42 S 170 ... mehr lesen...