Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurde Stefan G***** des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB (I 1) sowie mehrerer Verbrechen der vollendeten und der versuchten Schlepperei nach § 104 Abs 1, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 5 FrG und § 15 StGB (II 1) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurde Stefan G***** de... mehr lesen...
Norm: FrG §104 Abs5StGB §33 Z4StGB §246 Abs2
Rechtssatz: In einer Verbindung betätigt sich führend, wer anderen Mitgliedern gegenüber anordnungsbefugt ist, wobei die Weisungskompetenz nicht umfassend sein muss, sondern auch auf einen Teilbereich beschränkt sein kann, sofern dieser in Relation zum Gesamtgefüge als maßgebend einzustufen ist. Entscheidungstexte 11 Os 126/05x Entscheidungst... mehr lesen...