Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.Oktober 1946 geborene Karl B, der am 23.Juni 1948 geborene Alexander A und der am 21.Juni 1956 geborene Franz C des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 2 sowie 129 Z. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und überdies (einerseits) Karl B der Vergehen des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB (Punkt 2 a), der versuchten Täuschung nach § 15, ... mehr lesen...