Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;MRK Art8;StGB;
Rechtssatz: Hat der Fremde ein Verhalten gesetzt, das objektiv geeignet ist, strafgerichtliche Tatbestände (hier: Entwendung und Erschleichung einer Leistung), zu erfüllen, und ist eine Verurteilung des Fremden nur deswegen nicht erfolgt, weil die hierfür erforderliche Ermächtigung des jeweils... mehr lesen...