Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.November 1962 geborene Leopold M*** (I.) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, (II.) des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und (III.) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I) Nachgenannten durch Einbruch fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S übersteigende... mehr lesen...
Norm: StGB §229 Abs2
Rechtssatz: § 229 Abs 2 StGB durch Errichtung einer Ersatzurkunde (hier: Schuldanerkenntniserklärung), selbst wenn deren Erklärungsinhalt vom Täter in der Folge bestritten wird, da dies auch bei Vorhandensein der unterdrückten Urkunde möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte 13 Os 59/80 Entscheidungstext OGH 27.06.1980 13 Os 59/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. die Angeklagten Michael A und Bernhard B des Verbrechens wider die Volksgesundheit nach dem § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens nach dem § 9 Abs 1 Z 2 SGG, Michael A überdies des Vergehens der Urkundenfälschung (Fälschung besonders geschützter Urkunden) nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. schuldig erkannt. Diesen Schuldspruch bekämpft nur Michael A mit seiner auf die Z. 9 lit a und 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbesch... mehr lesen...