Norm: StGB §224 StGB §224a StGB § 224 heute StGB § 224 gültig ab 01.01.1975 StGB § 224a heute StGB § 224a gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Mark Robert C***** der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, der Vergehen nach § 27 Abs 1 sechster und siebenter Fall SMG (I.) und des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Mark Robert C***** de... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2StGB §224StGB §224a
Rechtssatz: Wer den von einem anderen ge- oder verfälschten Reisepass bei sich führt, um ihn bei einer allfälligen Identitätskontrolle vorzuweisen, verantwortet ein Besitzen im Sinne des fünften Deliktsfalles des § 224a StGB. Erst eine ausführungsnahe Handlung zum tatsächlichen Gebrauch des Falsifikats kann das Vergehen nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB begründen. Eine solche die Versuchsstrafbarkeit auslösende... mehr lesen...