Norm
StGB §224Rechtssatz
Beziehen sich die Manipulationen nicht auf einen Reisepass, sondern auf darin angebrachte Reisestampiglien, die einer selbständigen strafrechtlichen Betrachtung unterliegen, macht allein der Umstand, dass derartige Vermerke Dritter auf einem Urkundenträger angebracht werden, der (wie hier) § 224 StGB unterfällt, diese selbst noch nicht zu öffentlichen Urkunden.Beziehen sich die Manipulationen nicht auf einen Reisepass, sondern auf darin angebrachte Reisestampiglien, die einer selbständigen strafrechtlichen Betrachtung unterliegen, macht allein der Umstand, dass derartige Vermerke Dritter auf einem Urkundenträger angebracht werden, der (wie hier) Paragraph 224, StGB unterfällt, diese selbst noch nicht zu öffentlichen Urkunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134905Im RIS seit
02.10.2024Zuletzt aktualisiert am
02.10.2024