Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 29.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Ingeborg A, der am 16.Mai 1960 geborene beschäftigungslose Jorge - B und der am 2.Oktober 1957 geborene beschäftigungslose Alvaro -C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, (Abs. 2), Abs. 3 sowie 15 StGB., Jorge -B ferner des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nac... mehr lesen...