Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde bestätigte diese das von der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau mit Bescheid vom 29. Jänner 1999 gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene unbefristete Verbot des Besitzes von Waffen und Munition (Waffenverbot). Die belangte Behörde ging dabei von folgendem (unstrittigen) Sachverhalt aus: Am 1. November 1998 gab der Beschwerdeführer auf den vierjährigen Dachsbrackenrüden seines Nachbarn Siegfried St. einen ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §222 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs1;
Rechtssatz: Auf das E vom 12. September 2002, Zl. 2000/20/0425, ist u.a. hinsichtlich der Ausführungen der Beschwerde über das Verhältnis der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zu den Voraussetzungen des Waffenverbotes zu verweisen. Aus dem psychologischen Gutachten, um dessen Berücksichtigung es bei diesen Ausf... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: StGB §222 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat die belangte Behörde das Abfeuern eines gezielten - mit Verletzungsvorsatz abgegebenen - Schusses auf einen Hund, um diesen aus dem Garten des Beschwerdeführers zu vertreiben, zum Anlass für die Verhängung eines Waffenverbotes genommen. Im Zeitpunkt der Abgabe des Schusses b... mehr lesen...