Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 21. März 1980, Gz. 3 Vr 191/180-10, wurde der Film 'Lesbische Liebesspiele' im selbständigen Verfahren nach § 42 PresseG. (§ 1 Abs. 3 PornG.) für verfallen erklärt. Gyula Janos A, an den die Firma 'Beate B' auf Grund einer von ihm aufgegebenen Bestellung drei (in der Folge vom Zollamt Graz beschlagnahmte) Exemplare dieses Films entgeltlich abgesandt hatte, war zur Hauptve... mehr lesen...