Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenstand ist die Beschwerde über das mit Bescheid der belangten Behörde vom 27.01.2020, Zl. 1171069707/180644778 verhängte unbefristete Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), die Nichtgewährung eines Durchsetzungsaufschubes (Spruchpunkt II.) und die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung (Spruchpunkt III.). Die Beschwerdeführerin begründete dies im Wesentlichen damit, dass das unbefristet erteilte Aufenthaltsverbot von der der Ent... mehr lesen...