Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX wurde der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 Heeresdisziplinargesetz 2002 vorläufig vom Dienst enthoben. Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, mehrere Kolleginnen wiederholt sexuell belästigt zu haben. Er stünde im Verdacht der sexuellen Belästigung unter Missbrauch der Dienststellung bzw. des Missbrauchs der Amtsgewalt. Eine Belassung im Dienst wäre für das Ansehen des Amtes eine Gefährdung. 1.2. Mit Stra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX wurde der Beschwerdeführer gemäß § 39 Abs. 1 Z. 2 Heeresdisziplinargesetz 2002 vorläufig vom Dienst enthoben. Der Beschwerdeführer wurde beschuldigt, mehrere Kolleginnen wiederholt sexuell belästigt zu haben. Er stünde im Verdacht der sexuellen Belästigung unter Missbrauch der Dienststellung bzw. des Missbrauchs der Amtsgewalt. Eine Belassung im Dienst wäre für das Ansehen des Amtes eine Gefährdung. 1.2. Mit Stra... mehr lesen...