Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Roman H***** und Tanja B***** jeweils des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A I.), der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (A II.) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A III.), Roman H***** überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (B), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB (C I.) und der Vergehen (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthält, wurde Drazen B***** des Verbrechens (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (I), der Verbrechen (erg: des Suchtgifthandels) nach § 28a Abs 1 zweiter, dritter und fünfter Fall SMG, teilweise in Verbindung mit § 15 StGB (II), und der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter, dritter, vierter, fünfter und sechster Fall, Abs 2 Z 2 erster Halbsatz erster Fall SMG aF... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 1998/153 (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl I 1998/153 (B 1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2001/130 (B 2) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (C) schuldig erkannt. Danach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Erstangeklagte Zlatko N***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB idF des StRÄG 2001, BGBl I 2001/130 (A./) und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Frau (richtig: Person) nach § 205 Abs 1 StGB (B./), der Vergehen der Nötigung nach § 105 (zu ergänzen: Abs 1) StGB (C./I./ und II./), nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: ers... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 11. Mai 2004, GZ 60c Vr 1890/00-302, wurden - soweit für die Beschwerde von Bedeutung - Franz G***** u.a. des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (Punkte AA.A.III., V.1. und 2. sowie VI.), Friedrich St***** u.a. des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §20StGB §20bStGB §61
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der Bestimmungen über vermögensrechtliche Anordnungen richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde, auf welche sich die Maßnahme bezieht. Die durch das StRÄG 1996 geänderten Regeln über die Abschöpfung der Bereicherung sind gemäß §§ 1, 61 StGB nur dann anzuwenden, wenn sie für die Betroffenen nicht ungünstiger sind als das alte Recht. Beim Günstigkeitsve... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Kontoinhaberin der Konten Nr 0001-825363 über EUR 115.396,60 und Nr 0074-041690 über CHF 510.892,30. Es besteht der dringende Verdacht, dass die auf den genannten Konten erliegenden Gelder verbrecherischer Herkunft sind, der Zweitantragsgegnerin ein Betrag von ITL 2,067,000.000 unter dem Vorwand günstiger Veranlagung herausgelockt und auf diese Konten deponiert wurde. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Innsbruck erließ das Landesgericht Inn... mehr lesen...
Norm: StPO §144aStGB §20StGB §20b
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 144a StPO wird zur Sicherung der Ansprüche auf Abschöpfung nach § 20 StGB oder Einziehung nach § 20b StGB erlassen. Entscheidungstexte 5 Ob 135/03v Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 135/03v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...