Mit Bescheid vom 6. Juli 2000 verbot die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), den Besitz von Waffen und Munition. Die Begründung: des Bescheides lautete - im Anschluss an eine Wiedergabe des Inhaltes der im
Spruch: zitierten Gesetzesstelle - wie folgt: "Sie wurden am 21.1.2000 vom Landesgericht für Strafsachen Wien wg. § 27/1 SMG u. § 207a/1 Zif. 2 StGB zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Juli 2000 verbot die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 (WaffG), den Besitz von Waffen und Munition. Die Begründung: des Bescheides lautete - im Anschluss an eine Wiedergabe des Inhaltes der im
Spruch: zitierten Gesetzesstelle - wie folgt: "Sie wurden am 21.1.2000 vom Landesgericht für Strafsachen Wien wg. § 27/1 SMG u. § 207a/1 Zif. 2 StGB zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SMG 1997 §27 Abs1;StGB §207a Abs1 Z2;StGB §302 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs4;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall fehlte der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen des am 30.11.1990 begangenen Amtsmissbrauches, die nicht jedenfalls schon den Ausschluss seiner wa... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/04 Sprengmittel Waffen Munition82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SMG 1997 §27 Abs1;StGB §207a Abs1 Z2;StGB §302 Abs1;WaffG 1996 §12 Abs1;WaffG 1996 §8 Abs1 Z1;WaffG 1996 §8 Abs3;WaffG 1996 §8 Abs4;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall fehlte der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen des am 30.11.1990 begangenen Amtsmissbrauches, die nicht jedenfalls schon den Ausschluss seiner wa... mehr lesen...