Norm: StGB §32 Abs2StGB §84 Abs1StGB §143StGB §205 Abs3
Rechtssatz: Die Qualifikation des dritten Falles des § 143 StGB ist schon bei Vorliegen einer der Varianten des § 84 Abs 1 StGB gegeben. Demnach ist die Wertung einer Verletzung in zweifacher Hinsicht als erschwerend, nämlich als an sich schwer und verbunden mit einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung, kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 erster Satz... mehr lesen...