Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Landesgerichts (LG) für Strafsachen Wien vom 17.10.2019, GZ XXXX , wurde der Beschwerdeführer für das von seinem Entscheidungsträger begangene Verbrechen des schweren Betrugs als Bestimmungstäter verantwortlich erkannt und über ihn eine Verbandsgeldbuße verhängt. Er wurde weiters für schuldig erkannt, an den Bund als Privatbeteiligten einen Betrag von EUR 130.000,00 zu bezahlen. Unter einem wurde – ausgehend von einem Ve... mehr lesen...