Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren wurde die antragstellende und beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) mit rechtskräftigem Urteil des LANDESGERICHTES FÜR STRAFSACHEN WIEN (im Folgenden: LG) vom 11.03.2019, XXXX , wegen mehrerer Straftaten verurteilt und wurden die gemäß § 20 Abs 1 und Abs 3 StGB durch seine Straftaten erlangten Vermögenswerte bzw. Ersatzwerte iHv € 11.620,98 für verfallen erklärt. 2. Mit Bescheid vom 07.05.2019 wurde - nachdem ei... mehr lesen...