Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich H*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt; Ahmet Y*** wurde wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB (als Beteiligter im Sinne des § 12 zweiter Fall StGB) verurteilt. Beide wurden zu gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurtei... mehr lesen...
Norm: StGB §20 Abs2StGB §20 Abs3
Rechtssatz: Zahlungsansprüche dritter Personen berühren den Wertersatz nach § 20 Abs 2 und Abs 3 StGB nicht. Entscheidungstexte 13 Os 65/90 Entscheidungstext OGH 28.08.1990 13 Os 65/90 Veröff: EvBl 1990/175 S 815 1 Ob 69/15a Entscheidungstext OGH 18.06.2015 1 Ob 69/15a Vgl auch; Beisatz: Hier: Zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §20 Abs2
Rechtssatz: Der Wertersatz ist nur in österreichischer Währung auszusprechen, er ist bei empfangenen Fremdwährungsbeträgen nach dem jeweils (im Zeitpunkt des Empfangs) niedrigsten Valutenkurs zu ermitteln. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StGB §20 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Täter das empfangene (Geldgeschenk) Geschenk bereits mit eigenem Bargeld vermengt (§ 371 ABGB) hat, ist nicht auf Verfall, sondern auf Wertersatz zu erkennen. Entscheidungstexte 13 Os 46/80 Entscheidungstext OGH 29.05.1980 13 Os 46/80 Veröff: JBl 1981,160 = EvBl 1981/13 S 48 = SSt 51/26 ... mehr lesen...