Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der jetzt 36-jährige Josef Max P*** (I.) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 letzter Fall StGB, (II.) des Vergehens der Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen nach § 196 Abs. 1 StGB und (III.) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Innsbruck (zu I) am 11. und (teilweise am) 12.November 1985 nachstehende von... mehr lesen...
Norm: StGB §196
Rechtssatz: Mag auch eine Hilfeleistung zur Selbstentziehung einer minderjährigen Person im Hinblick darauf, daß die Entziehung aus einer Erziehungsmaßnahme solange währt, bis der Zweck der Erziehungsmaßnahme vereitelt ist, auch durch Unterkunftsgewährung nach einer Entweichung der minderjährigen Person begangen werden können, so hat doch für den Fall, daß sich die entwichene (minderjährige) Person aus eigenem Entschluß zu einem... mehr lesen...