Gründe: Zwischen dem 10.Juli 1986, 12,30 Uhr, und dem 11.Juli 1986, 15,00 Uhr, kam es beim Betrieb der Gipsschwefelsäureanlage (sogenannten Krebsanlage) der C***** AG zum Ausstoß von Schwefeldioxid, dessen Menge ein Mehrfaches, zum Teil ein Vielfaches des mit dem Bescheid des Bürgermeisters der Stadt L***** als Gewerbebehörde erster Instanz vom 25.November 1957, GZ 671/R-O (in der Fassung des Bescheides des Landeshauptmannes von ***** vom 24.März 1961, Ge 1102/6/1961, und des Bundes... mehr lesen...
Norm: StGB §181StGB aF §181 Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Schadstoffemission gesundheitsgefährdend ist, sind konstante Faktoren wie die Lage einer Anlage, die Höhe eines Schornsteins und die Entfernung zu Wohngebieten zu berücksichtigen, nicht aber variable wie die konkreten Wetterverhältnisse oder die Tatsache, daß sich zur Tatzeit keine Risikopersonen im Immissionsbereich aufgehalten haben. OLG Linz vom 20.04.1989,... mehr lesen...